Krankenkasse

Werden Zahnbehandlungen in Ungarn von regionalen Krankenkassen erstattet?
Die Antwort: JA!

Aufgrund EU-Konventionen ist Ihre Versicherungsgesellschaft verpflichtet, im Falle von in Ungarn durchgeführten Zahnbehandlungen Ihnen die gleiche Summe zu erstatten, als hätten Sie die Behandlung in Ihrem Heimatland durchführen lassen. Dank der deutlich günstigeren zahnärztlichen Behandlungen in Ungarn, und der Tatsache, dass Sie von Ihrer Krankenkasse noch dazu Erstattung erhalten, bleibt Ihnen noch mehr Geld in der Tasche!
Wie viel? Je nach Typ der Behandlung können Sie sich 50-70% der Behandlung ersparen.

WUSSTEN SIE ES?
Für eine zahnärztliche Situation kann es mehrere gute Lösungen geben. Sie erhalten nicht nur eine deutlich günstigere Behandlung von gleichem Niveau wie in Ihrem Heimatland, sondern können auch für den Preis Ihres Angebotes von zu Hause eine qualitativ hochwertigere Behandlung erhalten.

Waren Sie schon zu Hause beim Zahnarzt?  

Wenn Sie bereits eine zahnärztliche Beratung hinter sich und ein Angebot erhalten haben, lohnt es sich, ein Vergleichsangebot für dieselbe Behandlung anzufordern, um den Unterschied feststellen zu können.
Sie können dies sogar per E-Mail tun, indem Sie unserem Kollegen einfach mitteilen, welche Behandlungen Ihr Zahnarzt empfohlen hat. Unsere Kundenbetreuer berechnen Ihre geschätzten Kosten, damit Sie genau sehen können, wie viel Sie bei 5dent Zahnklinik sparen können.

Wenn Sie noch nicht beim Zahnarzt waren, haben Sie an unserer Klinik die Möglichkeit zur ersten Beratung und Einholung eines Angebotes.

Wie verläuft die Verwaltung mit der Krankenkasse?

Ganz einfach! Wir an der 5dent Zahnklinik übergeben Ihnen alle Unterlagen, einschließlich Rechnungen, während der ganzen Behandlung auf Deutsch. Sie haben nur die Rechnungen, die Sie von uns erhalten, am Ende der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse einzureichen.
Unsere Kollegen stehen Ihnen und Ihrer Krankenkasse gerne zur Verfügung.
In der Regel überprüfen die Krankenkassen die Anträge innerhalb von 2-3 Wochen und überweisen den Erstattungsbetrag auf die von Ihnen angegebene Kontonummer.
Wenn Sie vorab wissen möchten, wie viel Ihre Krankenkasse Ihnen erstattet, können Sie aufgrund Ihres Angebots zur Zahnbehandlung bei Ihrer Krankenkasse telefonisch oder persönlich vorläufige Informationen einholen.

Tun Sie den ersten Schritt und wir helfen Ihnen bei allem!
Vereinbaren Sie einen Termin mit uns noch heute.

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